Mittwoch: 16.00 - 20:00 Uhr
Samstag: 13.00 - 17:00 Uhr
Entsprechend unserer Satzung können unbescholtene Personen aufgenommen werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wenn die Person die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Bayern, die Verbandsstatuten und Regeln des Vereins anerkennt und sonst unbescholten und nicht vorbestraft ist, keine rassistischen oder fremdenfeindlichen Gesinnungen verfolgt. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme.
Die Vereinszugehörigkeit beginnt erst mit der Bestätigung über die Vereinsaufnahme. Nach erfolgreicher Aufnahme kann der Schütze zu Mitgliedsgebühren schießen. Danach erfolgt die Anmeldung durch den Verein beim BSSB, und die Versicherungsgebühr entfällt jeweils.