Mittwoch: 16.00 - 20:00 Uhr
Samstag: 13.00 - 17:00 Uhr
Mittwoch, 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Anmeldung bis 19.15 Uhr
Samstag, 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Anmeldung bis 16.15 Uhr
Mittwoch, in der Zeit zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr. Sollte um 16.00 h noch nicht begonnen worden sein, kann 2 Stunden lang bis 19.00 h geschossen werden
Samstag, in der Zeit zwischen 14.00 h und 16.00 h
Teilnehmer müssen in der Handhabung von Schusswaffen ausgebildet sein.
Waffenunkundige Interessenten haben dies unaufgefordert mitzuteilen. Wegen der erhöhten Unfallgefahr bedürfen sie einer besonderen Betreuung!
Falls von der Interessengemeinschaft Trap auch an allgemeinen Schießtagen nicht immer eine Standaufsicht gestellt werden kann, wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen einer zugelassenen Standaufsicht ein Schießen n i c h t stattfinden kann.
Auch die Kurz- und Langwaffenstände können von Gruppen gemietet werden.
Voraussetzungen:
Trap-Gruppen, ob Vereinsmitglieder oder nicht, können auf Antrag die Anlage werktags außerhalb der allgemeinen Schießtage höchstens für 2 Stunden tägl. bis 19.00 Uhr in Anspruch nehmen. An Sonn- und Feiertagen wird nicht geschossen. Die Zeit läuft vom ersten bis letzten Schuss, Unterbrechungen gelten als Schießzeiten.
Die Höchstbenutzungszeit darf auch hier 2 Stunden nicht überschreiten. Verantwortlich sind der Veranstalter, die Teilnehmer und die Standaufsicht. Bei Verstößen haben sich diese gegenüber der Vorstandschaft und den Verwaltungsbehörden zu verantworten. Als Buchungsvoraussetzung für die Anlage gilt, dass die Gruppe einen autorisierten Schießleiter Tontauben des Vereins (www.jsv-quetsch.de/schiessleiter) bestellt und dieser die geplanten Zeiten dem Schützenmeister per Mail anmeldet. Liegen keine Hinderungsgründe vor, genehmigt der Schützenmeister das Schießen. Bei überschneidender Bestellung der Anlage wird nach Zeitpunkt der Bestellung und in Härtefällen nach besonderer Begründung entschieden. Vereinsmitglieder gehen vor. Wird ein bestellter Termin nicht wahrgenommen, können Ausfallgebühren veranschlagt werden. Zeigt sich eine Gruppe als unzuverlässig insbesondere bezüglich Einhaltung der Schießzeiten oder unordentlicher Übergabe der Trap-Anlage, so kann sie und/oder der verantwortliche Schießleiter zur Beseitigung der Mängel herangezogen und die zukünftige Benutzung nicht mehr gestattet werden.
Die Teilnehmer haben unaufgefordert wahrheitsgemäße Angaben über die Zugehörigkeit zu Schützen- und Jagdverbänden zu machen, welche sich auf die Gebühren- und Versicherungspflicht auswirken. Zuwiderhandlungen können mit Standverbot geahndet werden. Die Abrechnung muss zuverlässig und nachvollziehbar erfolgen.
Bei Nichtstattfinden eines geplanten Termins besteht kein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verein, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
„Laufender Keiler“ kann auf der Anlage ebenfalls geschossen werden. Aus versicherungs- und unfallverhütungstechnischen Gründen sowie großem Risiko bezüglich Beschädigungen der Anlage, insbesondere der Dachkonstruktion, bleibt dieses Schießen besonderen Personengruppen vorbehalten. Teilnehmer müssen in der Handhabung von Schusswaffen ausgebildet sein.
Die entsprechende Standbenutzung kann nur von Fall zu Fall ausgesprochen werden.
Als Buchungsvoraussetzung gilt, dass die Gruppe einen autorisierten Schießleiter des Vereins für die Disziplin „Laufender Keiler“ bestellt und dieser die geplanten Zeiten dem Schützenmeister per Mail anmeldet. Liegen keine Hinderungsgründe vor, genehmigt der Schützenmeister das Schießen. Bei überschneidender Bestellung der Anlage wird nach Zeitpunkt der Bestellung und in Härtefällen nach besonderer Begründung entschieden. Vereinsmitglieder gehen vor. Wird ein bestellter Termin nicht wahrgenommen, können Ausfallgebühren veranschlagt werden. Zeigt sich eine Gruppe als unzuverlässig insbesondere auf Einhaltung der Schießzeiten, nicht ordentlicher Übergabe bzw. Nichtanmeldung von Beschädigungen sowie entsprechender Abrechnung, so kann sie und/oder der verantwortliche Schießleiter zur Beseitigung der Mängel herangezogen und die weitere Benutzung nicht mehr gestattet werden.
Die Teilnehmer haben unaufgefordert wahrheitsgemäße Angaben über die Zugehörigkeit zu Schützen- und Jagdverbänden zu machen, welche sich auf die Gebühren- und Versicherungspflicht auswirken. Zuwiderhandlungen können mit Standverbot geahndet werden.
Bei Nichtstattfinden eines geplanten Termins besteht kein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verein, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mannschaftsschießen:
Freitags können ausgewiesene Mannschafts- und Leistungsschützen alle Kugelstände der Anlage benutzen. Vorausgesetzt ist, dass stets eine Standaufsicht vorhanden ist und sich eine verantwortliche Person ins Standbenutzungsbuch als verantwortlicher Schießleiter einträgt. Diese Person ist für den ordentlichen Ablauf des Übungsschießens und des sauberen und sicheren Verlassens der Anlage verantwortlich.
Besonderheiten:
Funktionäre und besondere Leistungsträger haben die Möglichkeit im Rahmen und in Ausübung ihrer Tätigkeit die Schießanlage außerhalb der regulären Schießzeiten zu benutzen. Voraussetzung ist, dass jedes Schießen per Mail vorher dem Schützenmeister angezeigt wird, was dem Schutz der jeweiligen Schützen dient, da bei evtl. Kontrollen oder Unfällen die Legitimation des Schießens bestätigt werden kann. Grundsätzlich soll ein 2. Mitglied anwesend sein. Vereinsfremden Personen ist der Aufenthalt und jegliches Schießen im Schützengelände außerhalb der regulären Schießzeiten untersagt.